Achtung vor Abzocke und Betrug bei Handelsregistereintrag!

Nachdem der Notar Ihren Handelsregistereintrag angestoßen hat und die Eintragung erfolgt ist, erhalten viele Unternehmer merkwürdige Rechnungen, die die Eintragung in verschiedene Verzeichnisse versprechen. Oftmals sind diese Anmeldungen für vermeintliche Gewerberegister nicht immer von der original Rechnung vom Registergericht zu unterscheiden.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Betrugsmasche enttarnen und falsche Handelsregisterrechnungen sofort erkennen.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Ein skeptischer Blick hilft

Verschiedenste Rechnungen sind ins Haus geflattert und Sie sind sich nicht mehr sicher, welche die richtige für die Handelsregistereintragung ist? Dann helfen diese drei Checks:

  • Zahlungsempfänger: Dieser ist immer die Kosteneinzugsstelle für Justiz (bspw. Justizkasse Hessen).
  • IBAN: Da Sie sich in einem deutschen Register haben eintragen lassen, handelt es sich stets um eine deutsche IBAN. Diese beginnt mit DE.
  • Rechnungshöhe: Da die Kosten für eine Handelsregistereintragung variieren, können wir keinen allgemein gültigen Betrag nennen. Ein kurzer Anruf beim Notar schafft Klärung.
  • Zahlungsfrist: Betrüger wollen Sie verunsichern. Ein sehr kurzes Zahlungsziel von oftmals nur einigen Tagen soll Unternehmer drängen, die Rechnung schnell zu bezahlen.
  • Kontaktdaten: Handelt es sich um eine private Mailadresse (@web, @gmail)? Finger weg!

  | Achten Sie auch auf diese Punkte

Die Betrüger sind erfinderisch und versuchen, die original Handelsregister Rechnung so gut es geht zu imitieren.

  • Absender ist ein Register, das meist die Begriffe "Handel" und "Gewerbe" enthält
  • (Landes-)Wappen oder Adler
  • Amtstypische Aufmachung und Schriftart
  • Angabe von Register- oder Belegnummern
  • Aufzählung vieler Gesetzesparagraphen, die einen seriösen Eindruck machen sollen
  • Druck auf Umweltpapier
  • Ein beiliegender, bereits ausgefüllter Überweisungsträger

Achten Sie insbesondere auf das Kleingedruckte. Oftmals können Fake-Rechnungen hier leicht entlarvt werden, etwa wenn dort steht, dass es sich um eine fakultative (freiwillige) Gebühr oder ausschließlich um ein Angebot handelt. So wollen sich Betrüger rechtlich absichern.

  | Handlungsempfehlungen

Wenn Sie noch nicht gezahlt haben

Zahlen Sie auf keinen Fall, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei der Rechnung um das Original vom Handelsregister handelt. An folgende Stellen können Sie sich nun wenden:

  • Örtliche IHK
  • Zuständiges Amtsgericht
  • Ihr Notar

Wenn Sie bereits überwiesen haben

Wenn das Geld bereits weg ist, sieht die Lage nicht gut aus. Der Bundesgerichtshof hat Schreiben dieser Art zwar bereits als arglistige Täuschung und Betrug tituliert, dennoch dürfte es schwierig sein, das Geld zurückzuholen. Wenden Sie sich an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V., melden Sie den Vorfall dort und ziehen Sie einen Anwalt zurate.

  | Beispiele für Fake-Rechnungen

Angebliches Gewerbe Register

Das erste Beispiel zeigt eine Rechnung des EUGERE Gewerbe Register über stattliche 992 Euro. Das Angebot ist die Aufnahme in das Europäische Gewerbe Register. Eine konkrete Webseite für dieses Register wird jedoch nicht genannt. Auch eine Adresse oder irgendeine Kontaktmöglichkeit sind nicht vorhanden.

Das BDL - Bundesregister der Länder

Für eine Aufnahme in das Bundesregister der Länder sollen 797,30 Euro fällig werden. In dem Schreiben wird sogar als Webseite die offizielle Seite www.handelsregister.de angegeben. Schaut man dann aber auf den Emailkontakt findet sich eine @web.de-Adresse. Auch hiervon gilt es, die Finger zu lassen.

Handels- und Gewerberegister

Mit einem halben Bundesadler kommt das Schreiben des Handels- und Gewerberegisters daher und möchte einen amtlichen Eindruck vermitteln. Bei der URL zur Veröffentlichung wird www.handels-register.net angegeben und auf der Website heißt es vollmundig "Deutsches Handelsregister" - dies ist es natürlich aber nicht!

Handelsregister Abzocke

  | Achtung: Nicht nur Ersteintragungen betroffen!

Handelsregister-Betrüger sind offenbar nicht nur auf neu eingetragene Unternehmen aus, sondern versenden ihre Fake-Rechnungen auch bei Änderung des Handelsregistereintrags, wie hier bei einer Umfirmierung:

  | Unser Fazit

Auf über 2.700 Euro haben sich die Rechnungen summiert, die wir unmittelbar nach Eintrag in das Handelsregister erhalten haben. Stets wird ein Auszug aus dem originalen Eintragstext im Handelsregister zitiert. Als Gegenleistung wird ein Eintrag in einem teilweise nicht mal angegebenen Verzeichnis versprochen. Der Nutzen dieses Eintrags ist jedoch nicht ersichtlich und nachvollziehbar. Wichtig ist auf jeden Fall: diese Rechnungen sind keine Rechnungen für Ihren Eintrags ins Handelsregister. Für den Handelsregistereintrag erhalten Sie in der Regel eine Rechnung vom Amtsgericht und die Kosten liegen deutlich darunter. Auch ein Überweisungsträger ist nicht beigefügt.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.